
Was brauche ich für den Reha-Sport?
Die wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme am Rehabilitationssport im Brühler Turnverein ist die Vorlage der „Verordnung 56“. Im Regelfall werden seitens Ihres Arztes und Ihrer Krankenkasse 50 Einheiten verordnet, die innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellungsdatum in Anspruch genommen werden müssen.
In Ausnahmefällen, abhängig vom Krankheitsbild, kann sich sowohl die Anzahl der Verordnungen als auch der Verordnungszeitraum vergrößern.
Diese Verordnung liegt normalerweise den Ärzten vor oder kann über den BTV angefordert werden.
(Thomas Horstkamp 02232 / 50 10 50).